In the Year 2020
Das Netz, unendliche Weiten. Wir schreiben das Jahr 2020. Dies sind die Abenteuer des Bloggers entr'acte, der mit seinem 400 Flops schnellen N1024WP32 fünf Tage lang unterwegs ist, um neue Welten zu erforschen, neues Leben und neue Zivilisationen. Viele Microsekunden von seinem nächsten Access Point entfernt, dringt entr'acte in Blogs vor, die nie zuvor ein Mensch gefunden hat.
Das Netz hat sich dramatisch verändert, seit Herr entr'acte sich vor vielen Jahren die Rechte an seiner Domain für einen lächerlichen Betrag sicherte. Der letzte freie 10-stellige Domainname wurde im Jahre 2010 zu einem horrenden Preis meistbietend versteigert. An den Namen kann ich mich noch gut erinnern, weil er so assoziativ ist. Es war X0tzK_9uIr. Später konnte man dann nur noch deutlich längere Domainnamen erwerben, die schließlich, als sie die Länge von 32 Zeichen überschritten, so kryptisch daherkamen, daß sie sich kein Mensch mehr merken konnte. Unter den ersten 100.000 Ergebnissen der Suchmaschinen waren solche Seiten nie aufgelistet, dort erschienen ohnehin nur solche Seiten, von deren Eigentümern die Betreiber der Suchmaschinen die höchsten Provisionen kassierten. Und die wenigsten Netzbewohner konnten sich eine Premium Edition Suche leisten, um die werbefinanzierten Eintrage auszublenden und brauchbare Suchergebnisse auf Basis des inhaltlichen und sozialen Rankings zu bekommen.
Seitdem auch die Peer-to-Peer-Bots in der "Internationale Vereinbarung zur Nutzung des Internet" als illegal gebrandmarkt worden waren, ließen sich die "offiziellen" Suchmaschinen nicht mehr umgehen und in jene Blogs mit den krytischen Namen verirrte sich nur selten noch ein Besucher. Doch Herr entr'acte hatte eine Lücke im Gesetz entdeckt und die ermöglichte es ihm, solche Blogs dennoch sehr einfach zu finden. Einziger Nachteil dabei war: er durfte keinerlei Information über seine Entdeckungen veröffentlichen ...
Es hatte sich zudem als unschätzbarer Vorteil für Herrn entr'acte erwiesen, inzwischen in juristschen Dingen - wenn auch nicht freiwillig - hinreichend bewandert zu sein. Das kam ihm auch bei dem Prozeß um seinen Familiennamen zugute. Den hatte er sich vor zehn Jahren vorsorglich als solchen schützen lassen. Als geraume Zeit später die "Internationale Vereinbarung zur eindeutigen Bezeichnung natürlicher Personen" in Kraft trat, war er fein raus und durfte seinen Namen behalten.
Dabei hatte doch seinerzeit alles so harmlos und aus durchaus nachvollziehbaren Gründen sinnvoll begonnen ... z.B. mit dem Schutz von Marken.
Google, Inc. hatte sich zum Bleistift den Markenschutz für "BLOGGER" bis zum 21.08.2013 gesichert, wie man hier recherchieren kann. Apropos "Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt - Marken, Muster und Modelle": Geiles Amtsdeutsch damals.
Das Netz hat sich dramatisch verändert, seit Herr entr'acte sich vor vielen Jahren die Rechte an seiner Domain für einen lächerlichen Betrag sicherte. Der letzte freie 10-stellige Domainname wurde im Jahre 2010 zu einem horrenden Preis meistbietend versteigert. An den Namen kann ich mich noch gut erinnern, weil er so assoziativ ist. Es war X0tzK_9uIr. Später konnte man dann nur noch deutlich längere Domainnamen erwerben, die schließlich, als sie die Länge von 32 Zeichen überschritten, so kryptisch daherkamen, daß sie sich kein Mensch mehr merken konnte. Unter den ersten 100.000 Ergebnissen der Suchmaschinen waren solche Seiten nie aufgelistet, dort erschienen ohnehin nur solche Seiten, von deren Eigentümern die Betreiber der Suchmaschinen die höchsten Provisionen kassierten. Und die wenigsten Netzbewohner konnten sich eine Premium Edition Suche leisten, um die werbefinanzierten Eintrage auszublenden und brauchbare Suchergebnisse auf Basis des inhaltlichen und sozialen Rankings zu bekommen.
Seitdem auch die Peer-to-Peer-Bots in der "Internationale Vereinbarung zur Nutzung des Internet" als illegal gebrandmarkt worden waren, ließen sich die "offiziellen" Suchmaschinen nicht mehr umgehen und in jene Blogs mit den krytischen Namen verirrte sich nur selten noch ein Besucher. Doch Herr entr'acte hatte eine Lücke im Gesetz entdeckt und die ermöglichte es ihm, solche Blogs dennoch sehr einfach zu finden. Einziger Nachteil dabei war: er durfte keinerlei Information über seine Entdeckungen veröffentlichen ...
Es hatte sich zudem als unschätzbarer Vorteil für Herrn entr'acte erwiesen, inzwischen in juristschen Dingen - wenn auch nicht freiwillig - hinreichend bewandert zu sein. Das kam ihm auch bei dem Prozeß um seinen Familiennamen zugute. Den hatte er sich vor zehn Jahren vorsorglich als solchen schützen lassen. Als geraume Zeit später die "Internationale Vereinbarung zur eindeutigen Bezeichnung natürlicher Personen" in Kraft trat, war er fein raus und durfte seinen Namen behalten.
Dabei hatte doch seinerzeit alles so harmlos und aus durchaus nachvollziehbaren Gründen sinnvoll begonnen ... z.B. mit dem Schutz von Marken.
Google, Inc. hatte sich zum Bleistift den Markenschutz für "BLOGGER" bis zum 21.08.2013 gesichert, wie man hier recherchieren kann. Apropos "Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt - Marken, Muster und Modelle": Geiles Amtsdeutsch damals.
entracte - 10. Feb, 17:33
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